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Algorithmenkompatibles Verwaltungsrecht?

Juristische und sprachwissenschaftliche Überlegungen zu einer „Standardisierung von Rechtsbegriffen“
Verfasser: Seckelmann, Margrit (Verfasser)
Jahr: 2021
Die Verwaltung
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Die Übersetzung von Recht in (Computer–)Code ist derzeit in aller Munde. Lawrence Lessigs berühmtes Diktum, „Code is Law“ wird neuerdings dahingehend reformuliert, dass „Law“ auch „Code“ sei, dass man bei der Rechtsetzung also zugleich seine rechentechnische Umsetzbarkeit mitzudenken habe. Einen Ansatzpunkt für eine derartige „Algorithmisierbarkeit“ von Recht bietet § 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes, wonach „automatisierte“ Entscheidungen in bestimmten Fällen zugelassen werden.
Ein aktuelles Papier des Fraunhofer FOKUS-Instituts unter dem Titel „Recht Digital“ denkt dieses weiter und suggeriert, man müsse nur die passenden, eindeutigen Ausdrücke finden, dann sei Recht gleichsam „programmierbar“. Aber genau hier stellt sich das Problem: Rechtssprache ist eine Multi-Adressaten-Sprache, also eine Sprache, die sich ebenso sehr an ein Fachpublikum wie an Laien (Bürgerinnen und Bürger) wendet. [...] (Abstract)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Seckelmann, Margrit (Verfasser)
Verfasserangabe: Margrit Seckelmann
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Die Verwaltung
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Beschreibung: S. 251-272
Schlagwörter: Rechtssprache; E-Government; Rechtsinformatik; Verwaltungsverfahren
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Mediengruppe: Aufsatz