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Die Verwendbarkeit von Erkenntnissen aus einem BEM-Verfahren bei Kündigungen

Verfasser: Evermann, Nils (Verfasser)
Jahr: 2019
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Die Frage, ob sich ein Arbeitgeber zur Verteidigung in einem Kündigungsschutzverfahren oder zur Vorbereitung einer Kündigung der Erkenntnisse aus einem nach § SGB_IX § 167 SGB_IX § 167 Absatz II SGB IX durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bedienen darf, ist bislang offen. Höchstrichterliche Entscheidungen liegen bislang nicht vor. In der hierzu aufzufindenden Literatur wird die Verwendbarkeit solcher Erkenntnisse unterschiedlich beantwortet. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob Arbeitgeber derartige Erkenntnisse verwenden dürfen oder an ihrer Verwendung durch § SGB_IX § 167 SGB_IX § 167 Absatz II SGB IX oder aus datenschutzrechtlichen Erwägungen gehindert sind. Dabei soll auf eine Betrachtung jeweils konkreter Erkenntnisse oder Einzelfälle sowie etwaiger Möglichkeiten zur Regelung auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene verzichtet werden. (Quelle: beck-online)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Evermann, Nils (Verfasser)
Verfasserangabe: Nils Evermann
Jahr: 2019
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Beschreibung: Heft 21, Seite 1465-1469
Schlagwörter: Deutschland / Bundesdatenschutzgesetz; Betriebliches Eingliederungsmanagement; Kündigungsschutz; Sozialgesetzbuch 9; Deutschland / Bundesarbeitsgericht
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz