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Was ist eigentlich eine "Kopie"?

Zur Auslegung des Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO
Verfasser: Härting, Niko (Verfasser)
Computer und Recht
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO kann der Betroffene nicht nur Auskunft, sondern auch Datenkopien verlangen. Dies ist hierzulande neu und in der Praxis nicht immer leicht umzusetzen. Um dem Rechtsmissbrauch nicht Tor und Tür zu öffnen, bedarf es einer einschränkenden Auslegung nach englischem Vorbild. Der Beitrag untersucht die Rechtsnatur dieser beiden Ansprüche (I.), demonstriert kurz ihre Schwächen in typischen Anwendungsfällen (II.) und zeigt den Umfang ihrer notwendigen Einschränkungen (III.). (Quelle: Vorwort)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Härting, Niko (Verfasser)
Verfasserangabe: Niko Härting
Übergeordnetes Werk: Computer und Recht
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Beschreibung: Seite 219 - 225
Schlagwörter: Europäische Union: Datenschutzgrundverordnung; Personenbezogene Daten; Vervielfältigung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz