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Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung mit Art. 87d GG
Verfasser:
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Schoch, Friedrich
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Jahr:
2006
Verlag:
Berlin, Duncker und Humblot
Mediengruppe:
MONO
Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan |
Standorte:
QRB 500
|
Standort 2:
|
Status:
Verfügbar
|
Vorbestellungen:
0
|
Frist:
|
Barcode:
00092232
|
Lagepläne:
Lageplan
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Inhalt: I. Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung: Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften - Ziele einer Neuregelung der Flugsicherung - Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe des Bundes - Verfassungsrechtliche Problematik und Gutachtenauftrag - II. Zulässigkeit der Kapitalprivatisierung nach Art. 87d Abs. 1 GG: Rechtliche Qualifizierung der "Kapitalprivatisierung" der Flugsicherungsorganisation - Das verfassungsrechtliche Auslegungsproblem - Art. 87d Abs. 1 GG als Grund und Grenze von Privatisierungsmaßnahmen - Zwischenergebnis: Privatisierungsmöglichkeiten gemäß Art. 87d Abs. 1 GG - III. Staatliche Gewährleistungsverantwortung bei einer Kapitalprivatisierung der Flugsicherung: Verfassungsrechtlich notwendige Ingerenzrechte des Bundes - Ingerenzbefugnisse des Bundes bezüglich der kapitalprivatisierten DFS-GmbH - Ergebnis zur verfassungsrechtlichen Analyse - IV. Europarechtliche Determinanten für die Organisation der Flugsicherung - V. Gesamtergebnis: Anhang: Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Flugsicherung. Die "Kapitalprivatisierung der Flugsicherung" ist erklärtes politisches Ziel von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Aufgrund "evidenter Verfassungswidrigkeit" hat der Bundespräsident die Ausfertigung des Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung abgelehnt. Seine Entscheidung stützt sich wesentlich auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Friedrich Schoch, das wegen der großen Nachfrage nun veröffentlicht wird. Die Analyse zeigt die Grenzen auf, die das Grundgesetz der geplanten Kapitalprivatisierung setzt. Der Autor belegt, dass sich aus dem Europarecht keine abweichenden Vorgaben ableiten lassen, so dass allein die bindenden Vorgaben des geltenden Verfassungsrechts für den Bundesgesetzgeber maßgeblich sind. Da der Bund verfassungsrechtlich gehalten ist, über eine privatisierte DFS-GmbH Ingerenzrechte wahrzunehmen, die die jederzeitige Durchsetzung des Bundeswillens sicherstellen, müssen verwaltungsrechtliche Ingerenzbefugnisse um gesellschaftsrechtliche Ingerenzmöglichkeiten ergänzt werden. Somit leistet die Studie auch einen Beitrag zur Konturierung und praktischen Handhabung des neu entstehenden Gewährleistungsverwaltungsrechts.
Verfasserangabe:
Friedrich Schoch
Jahr:
2006
Verlag:
Berlin, Duncker und Humblot
Aufsätze:
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ISBN:
3-428-12411-1
Beschreibung:
161 S.
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Mediengruppe:
MONO