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Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz
eine Untersuchung zum allgemeinpolitischen Mandat von Volksvetretungen
Verfasser:
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Boewe, Marius
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Jahr:
2001
Verlag:
Berlin, Duncker & Humblot
Mediengruppe:
MONO
Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan |
Standorte:
OZZ 9
|
Standort 2:
|
Status:
Verfügbar
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Vorbestellungen:
0
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Frist:
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Barcode:
00069319
|
Lagepläne:
Lageplan
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Erster Teil: Problemdarstellung und Streitstand in Literatur und Rechtsprechung: Problemdarstellung und Untersuchungsgegenstand - Darstellung des Streitstandes in der Literatur - Darstellung der Rechtsprechung - Zweiter Teil: Kompetenzfreies Handeln von Staatsorganen: Die Entwicklung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Reichweite von Art. 30 GG - Die Behandlung von kompetenzfreien Räumen in der Literatur - Eigene Stellungnahme - Dritter Teil: Ungeschriebene Organkompetenzen im Geltungsbereich des Grundgesetzes: Keine explizite Kompetenzzuweisung - Die bisherige Auseinandersetzung mit ungeschriebenen Organkompetenzen - The Doctrine of Implied and Resulting Powers - Faktisch anerkannte stillschweigende Organkompetenzen unter dem Grundgesetz - Übertragbarkeit der Implied Powers-Grundsätze auf Organkompetenzen - Vierter Teil: Die parlamentarische Kompetenz zur Ausübung des allgemeinpolitischen Mandats: Verfassungsgewohnheitsrechtliche Kompetenz - Das allgemeinpolitische Mandat als stillschweigende Organkompetenz - Etwaige verfassungsrechtliche Grenzen des allgemeinpolitischen Mandats der Volksvertretungen - Fünfter Teil: Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis. Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt. Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U.S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte "doctrine of implied and resulting powers" herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird. (Quelle: Verlag)
Verfasserangabe:
von Marius Boewe
Medienkennzeichen:
Hochschulschrift
Jahr:
2001
Verlag:
Berlin, Duncker & Humblot
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Systematik:
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OZZ
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ISBN:
3-428-10358-0
Beschreibung:
152 S.
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Fußnote:
Zugl.: Freiburg(Breisgau), Univ., Diss., 2000
Mediengruppe:
MONO