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Disziplinarrecht

Ein teurer Urlaub
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Jahr: 1987
Verlag: Berlin, BFA
Mediengruppe: VIDEO
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Inhalt

Ein Beamter verstößt gegen seine Pflichten nach 54 Bundesbeamtengesetz (BBG) durch Alkoholmißbrauch und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst. Der Vorgesetzte beantragt bei der Geschäftsführung, gegen den Beamten disziplinarrechtliche Ermittlungen einzuleiten. Nach 77 BBG begeht der Beamte ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regelt die Bundesdisziplinarordnung.

Details

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Jahr: 1987
Verlag: Berlin, BFA
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Beschreibung: 35 min
Schlagwörter: Deutschland / Bundesdisziplinarordnung; Film; Disziplinarrecht
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Fußnote: Ein Beamter verstößt gegen seine Pflichten nach 54 Bundesbeamtengesetz (BBG) durch Alkoholmißbrauch und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst. Der Vorgesetzte beantragt bei der Geschäftsführung, gegen den Beamten disziplinarrechtliche Ermittlungen einzuleiten. Nach 77 BBG begeht der Beamte ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regelt die Bundesdisziplinarordnung.
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