Cover von Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland wird in neuem Tab geöffnet

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland

Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Linke, Tobias
Jahr: 2015
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot
Reihe: Das Öffentliche Recht - Habilitationen; 2
Mediengruppe: MONO
verfügbar

Exemplare

StandorteStandort 2StatusVorbestellungenFristBarcodeLageplan
Standorte: QNS 218 Standort 2: Status: Verfügbar Vorbestellungen: 0 Frist: Barcode: 00118114 Lagepläne: Lageplan

Inhalt

Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend. Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass ¿ unter Negation der Enquêtefunktion ¿ andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion. (Quelle: Verlag)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Linke, Tobias
Verfasserangabe: von Tobias Linke
Medienkennzeichen: Hochschulschrift
Jahr: 2015
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot
opens in new tab
Systematik: Suche nach dieser Systematik QNS
Suche nach diesem Interessenskreis
ISBN: 978-3-428-14609-3
2. ISBN: 3-428-14609-3
Beschreibung: 1380 S.
Reihe: Das Öffentliche Recht - Habilitationen; 2
Schlagwörter: Enquete-Kommission; Parlamentarische Untersuchung; Verfassungsrecht; Rechtsfortbildung; Deutschland; 20.Jahrhundert; 19.Jahrhundert
Suche nach dieser Beteiligten Person
Fußnote: Zugl.: Bonn, Univ., Habil.-Schr., 2014. - Literaturverz. S. 1320-1361
Mediengruppe: MONO