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Das Laufbahnrecht im Spiegel des Art. 33 Abs. 5 GG

Verfasser: Epping, Volker; Patzke, Frauke
Jahr: 2012
Zeitschrift für Beamtenrecht
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Durch die Föderalismusreform I wurde den Ländern die Befugnis eingeräumt, das Beamtenrecht unabhängig von bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben zu regeln. Bei der Neujustierung insbesondere des Laufbahnrechts haben einige Länder ihren erweiterten Gestaltungsspielraum umfangreich genutzt und - zumindest auf den ersten Blick - tradierte Prinzipien des Beamtenrechts wie das Laufbahn- und das Laufbahngruppenprinzip und die Laufbahn des höheren Dienstes durch andere Formen bzw. Bezeichnungen der Ämterorganisation ersetzt. In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob der Bundes- bzw. die Landesgesetzgeber bei der Schaffung bzw. Novellierung des Laufbahnrechts verfassungsrechtlich verpflichtet waren bzw. sind, das Laufbahn-, das Laufbahngruppenprinzip und die Existenz der Laufbahngruppe des höheren Dienstes als hegebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten. (Abstract d. Verl.)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Epping, Volker; Patzke, Frauke
Verfasserangabe: Volker Epping ; Frauke Patzke
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Zeitschrift für Beamtenrecht
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Beschreibung: S. 289-296
Schlagwörter: Bundesverwaltung; Länder; GG Art 33 Abs 5; Beamtenrecht; Laufbahnrecht
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