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Verfassungsrichterwahlen

die Besetzung der Richterbank des Bundesverfassungsgerichts und die Besetzung des Europäischen Gerichtshofes sowie Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Internationalen Gerichtshofes mit deutschen Kandidaten
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Pieper, Stefan Ulrich
Jahr: 1998
Verlag: Berlin, Duncker u. Humblot
Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht; 762
Mediengruppe: MONO
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Inhalt

A. Einführung - B. Die demokratische Legitimation der Dritten Gewalt: Personelle demokratische Legitimation - Funktionsadäquate demokratische Legitimation der Rechtsprechung - C. Die Besetzung der Richterbank von Verfassungsgerichten: Bundesverfassungsgericht - Die Besetzung der Richterbank der Verfassungsgerichte der Länder: Überblick - Exkurs: Die Besetzung des U.S.-Supreme Court mit Verfassungsrichtern - Reform - D. Die Besetzung der Richterbank des Europäischen Gerichtshofes mit deutschen Richtern: Die Aufgaben der gemeinschaftlichen Gerichtsbarkeit - Zuständigkeiten - Demokratische Legitimation - Wahl und Auswahl der Richter am Europäischen Gerichtshof nach derzeitiger Praxis - Der Europäische Gerichtshof als Staatengerichtshof - Herstellung einer funktionsadäquaten demokratischen Legitimation - E. Die Besetzung zwischenstaatlicher Gerichte mit deutschen Richtern: Besetzung der Europäischen Kommission für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit deutschen Mitgliedern - Besetzung der Richterbank beim Internationalen Gerichtshof - F. Zusammenfassung: Verfassungswidrige Besetzung des Bundesverfassungsgerichts - Personelle demokratische Legitimation des Europäischen Gerichtshofes - Übrige zwischenstaatliche Gerichte - Fazit - Literaturverzeichnis - Sachregister. Die Zuständigkeit von Verfassungsgerichten ermöglicht ihnen die Aufhebung von Gesetzen, die der demokratisch unmittelbar legitimierte Gesetzgeber verabschiedet hat. Dieser systemimmanente Bruch erfordert ein besonderes Maß an personeller demokratischer Legitimation der Verfassungsrichter, das die Verfassung selbst auch vorsieht. Vor diesem Hintergrund werden Auswahlpraxis und Wahlverfahren der Kandidaten für die Besetzung der Richterbank von Verfassungsgerichten untersucht. Für die Analyse wird vergleichend auch das Nominierungsverfahren für Richter des U.S.-Supreme Court herangezogen. Verfassungsrichterwahlen sind von der Verfassung als offener politischer Prozeß vorgesehen, der einer Wahl im Plenum von Bundestag und Bundesrat bedarf. Da Verfahren und Praxis diesen Vorgaben der Verfassung nicht entsprechen, wird der derzeitige Besetzungsmodus des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig qualifiziert. In die Betrachtung einbezogen werden auch das Verfahren zur Besetzung der Richterbank des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, dessen Bedeutung heute derjenigen nationaler Verfassungsgerichte entspricht, sowie die Besetzung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg und des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag mit deutschen Kandidaten. Während das derzeitige nationale Verfahren der Kandidatenauswahl für die beiden internationalen Gerichtshöfe ausreichend demokratisch legitimiert ist, wird eine Beteiligung von Bundesrat und Bundestag bei der Besetzung der Richterbank des Europäischen Gerichtshofes entgegen der derzeitigen Praxis für verfassungsrechtlich notwendig erachtet. (Quelle: Verlag)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Pieper, Stefan Ulrich
Verfasserangabe: von Stefan Ulrich Pieper
Jahr: 1998
Verlag: Berlin, Duncker u. Humblot
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Systematik: Suche nach dieser Systematik QPY
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ISBN: 3-428-09444-1
Beschreibung: 101 S.
Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht; 762
Schlagwörter: Wahl; Verfassungsrichter; Verfassungsgericht
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Mediengruppe: MONO