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Gleichberechtigungssatz - neue Form, alter Inhalt?
Untersuchung zu Gehalt und Bedeutung des neugefaßten Art. 3 Abs. 2 GG unter Einbeziehung europäischen Gemeinschaftsrechts
Verfasser:
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Schweizer, Kerstin
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Jahr:
1998
Verlag:
Berlin, Duncker u. Humblot
Mediengruppe:
MONO
Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan |
Standorte:
QPW 365
|
Standort 2:
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Status:
Verfügbar
|
Vorbestellungen:
0
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Frist:
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Barcode:
00058169
|
Lagepläne:
Lageplan
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Einleitung - 1. Kapitel: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau als Thema der (Verfassungs-)Geschichte und der europäischen Integration: Die Frauenfrage: eine unendliche Geschichte? - Die deutsche Frauenbewegung und der Niederschlag von Frauenforderungen im deutschen Recht - Die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Europarecht - 2. Kapitel: Die Novellierung des Art. 3 Abs. 2 GG im Zuge der Verfassungsreform 1994: Entstehungsgeschichte - Der Ablauf der Diskussion in der GVK - Inhalt und Zielsetzung der Ergänzung - Die Verstärkung des Gleichberechtigungsgrundsatzes durch die Einfügung des Verfassungsauftrages - Adressat der Neuregelung - 3. Kapitel: Der Gehalt des neugefaßten Art. 3 Abs. 2 GG: Die Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 2 und 3 GG a. F.; insbesondere: die Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung von Frauen und Männern - Die Ansichten im Schrifttum zum Gehalt des Gleichberechtigungssatzes (a.F.) - Ziel des Verfassungsauftrages: Gleichberechtigung als Chancengleichheit? Zum Begriffspaar Chancengleichheit / Ergebnisgleichheit - Chancengleichheit als ergebnisorientierte Chancengleichheit - Die Nachteilbeseitigungsklausel - 4. Kapitel: Frauenförderung. Insbesondere: die Quotenproblematik: Konfliktbeschreibung - Der Standpunkt der Rechtsprechung - Die Ansichten zur Zulässigkeit von Frauenfördermaßnahmen, insbesondere von Quoten, im Schrifttum - Zusammenfassung und Würdigung - Der neue Verfassungsauftrag und seine Folgen - Grundlagen zulässiger Frauenprivilegierung - 5. Kapitel: Gemeinschaftsrechtliche und völkerrechtliche Aspekte und Bindungen: Das Ziel faktischer Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Europa- und Völkerrecht - Der Fall "Kalanke" und die Folgen - Zusammenfassung und Ausblick - Literatur- und Quellenverzeichnis - Sachwortverzeichnis. Art. 3 Abs. 2 GG wurde im Jahre 1994 folgendermaßen ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dieser neue Verfassungsauftrag zielt zwar auf die Schaffung individueller Chancengleichheit ab. Jedoch zeigt die Autorin, daß es angesichts "struktureller Diskriminierung" nicht möglich ist, Chancengleichheit ganz ohne Blick auf die gesellschaftlichen Realitäten, will heißen auf die Verteilung von Positionen und Mitsprachemöglichkeiten (die sog. "Ergebnisebene") zu beurteilen. Aufgrund dieses Ergebnisbezuges sind Opfer auf Seiten des bislang dominierenden Geschlechts zwangsläufig, Bevorzugungen von Frauen können daher zulässig sein. Das "Quotenurteil" des EuGH aus dem Jahre 1995 hat daran nichts geändert, es besteht hier nicht etwa eine Disharmonie zwischen deutschem und Europäischem Recht. Das Gebot effektiver Chancengleichheit nimmt in Kauf, daß sich das Gesicht der Gesellschaft erheblich wandelt und verbietet es geradezu, die Gleichberechtigung der Frau gegen die Bedürfnisse der "bürgerlichen Familie" auszuspielen. Es geht hier ganz klar um eine "Dimensionsfrage": Die Verfassung verlangt ein völliges Umdenken. (Quelle: Verlag)
Verfasserangabe:
von Kerstin Schweizer
Medienkennzeichen:
Hochschulschrift
Jahr:
1998
Verlag:
Berlin, Duncker u. Humblot
Aufsätze:
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Systematik:
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ISBN:
3-428-09353-4
Beschreibung:
264 S.
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Fußnote:
Zugl.: München, Univ., Diss.,1997
Mediengruppe:
MONO