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Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

Bei Bereitstellung von Lernmaterialien auf virtuellen Lernplattformen wie z.B. ILIAS ist Folgendes zu beachten:

§ 60a Unterricht und Lehre
§ 60b Unterrichts- und Lehrmedien


Vervielfältigung:

  • Bis zu 15% eines Werkes = Buch, Film, Musik etc.
  • Einzelne Aufsätze
  • Vergriffene Werke

Zugänglich machen (Internet)

  • Begrenzter Kreis von Personen
  • Studenten & Dritte (Familienangehörige)

Öffentliche Wiedergabe

  • Mit Einschränkungen, z.B. keine eigenen Aufnahmen


Alternativen und unbedenkliche Materialien

  • Open Content-Materialien, die im Open Access frei zugänglich sind und weiterverwendet werden dürfen
  • selbst erstellte Inhalte, auch unter Verwendung von Zitaten (unter Berücksichtigung von § 51 UrhG)
  • ältere, sogenannte gemeinfreie Werke, bei denen der urheberrechtliche Schutz bereits erloschen ist (grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Urhebers) sowie Materialien, bei denen eine individuelle Erlaubnis (Lizenz) des Rechteinhabers (i.d.R. Verlag) vorliegt