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Cover von Über Verfahrensprinzipien zur Anwendung des Gleichberechtigungsgrundsatzes
Art. 3 Abs.2 GG "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichwirkung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Verfasser: Schmidt, Petra Suche nach diesem Verfasser
Jahr: 1997
Verlag: Neuried, Ars Una
Reihe: Deutsche Hochschuledition; 63
Mediengruppe: MONO
OPEN V 11.1.0.0