Cover von Wie viel wissen darf der Staat? wird in neuem Tab geöffnet

Wie viel wissen darf der Staat?

Die Verwendung prädiktiver Gesundheitsinformationen bei der Einstellung von Beamten
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Guttmann, Jens
Jahr: 2007
Verlag: Marburg, Tectum-Verl.
Mediengruppe: MONO
verfügbar

Exemplare

StandorteStandort 2StatusVorbestellungenFristBarcodeLageplan
Standorte: DPR 12 Standort 2: Status: Verfügbar Vorbestellungen: 0 Frist: Barcode: 00094263 Lagepläne: Lageplan

Inhalt

Welche Auskünfte über mögliche Krankheitsrisiken darf der Staat über Beamten-Anwärter erheben, um davon die Einstellung als Beamter auf Lebenszeit abhängig zu machen? Zum einen stellt das Grundgesetz konkrete Vorgaben an die Bewerberauswahl auf. Zum anderen lässt sich die Ernennung des Beamten nicht ohne weiteres rückgängig machen. Das Informationsbedürfnis des Staates gerät damit zwangsläufig in Konflikt mit den Persönlichkeitsrechten der Bewerber. Verbesserte Diagnosemethoden verschärfen den Konflikt zusehends. In diesem Spannungsfeld sucht Jens Guttmann nach Antworten auf rechtlich und ethisch brisante Fragen: Darf der Staat von seinen Bewerbern genetische Informationen erheben oder gar die Durchführung genetischer Tests verlangen? Lassen sich Eingriffe in die Grundrechte des Bewerbers rechtfertigen? Und welche Bedeutung kommt dem Recht auf Nichtwissen der Bewerber zu? (Quelle: buchhandel.de)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Guttmann, Jens
Verfasserangabe: Jens Guttmann
Medienkennzeichen: Hochschulschrift
Jahr: 2007
Verlag: Marburg, Tectum-Verl.
opens in new tab
Systematik: Suche nach dieser Systematik DPR
Suche nach diesem Interessenskreis
ISBN: 978-3-8288-9382-5
2. ISBN: 3-8288-9382-1
Beschreibung: 186 S.
Schlagwörter: Beamter auf Widerruf; Einstellungsuntersuchung; Informationelles Selbstbestimmungsrecht; Einstellung <Arbeitsrecht>; Eignung; Genanalyse; Gesundheit; Datenerhebung
Suche nach dieser Beteiligten Person
Fußnote: Zugl.: Mannheim, Univ., Diss. - Literaturverz. S. 171-186
Mediengruppe: MONO