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Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht
mit Versammlungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie Bezügen zum Prozessrecht
Verfasser:
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Schmidt, Rolf (Verfasser)
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Jahr:
2017
Verlag:
Grasberg bei Bremen, Rolf Schmidt
Mediengruppe:
MONO
Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan |
Standorte:
QRZ 319(7)
|
Standort 2:
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Status:
Entliehen
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Vorbestellungen:
0
|
Frist:
28.05.2025
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Barcode:
00118883
|
Lagepläne:
Lageplan
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Das Polizei- und Ordnungsrecht stellt die wohl schärfste Form der Eingriffsverwaltung dar. Wegen der mit ihm verbundenen erhöhten Grundrechtsrelevanz gehört dieses Rechtsgebiet in allen Bundesländern zum engeren Kernbereich des Curriculums und wird nicht selten zum Gegenstand von Examensklausuren gemacht. Gesicherte Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet sind daher unabdingbar. Die vorliegende Bearbeitung behandelt demgemäß vornehmlich studien- und examensrelevante Inhalte anhand von Fällen, die dem Anspruch von Fortgeschrittenen- und Examensklausuren gerecht werden. Dabei werden aus Schulungszwecken die Lösungen zum Teil in einer Ausführlichkeit dargestellt, die den Umfang einer erwarteten Klausurlösung übersteigen. ...
Da das Polizei- und Ordnungsrecht aller 16 Bundesländer zwar im Wesentlichen vergleichbar ist, sich gelegentlich jedoch im Detail unterscheidet, kann an einigen Stellen auf eine lehrbuchartige Darstellung nicht verzichtet werden, damit sich die Fallsammlung bundesweit zum Studium und zur Examensvorbereitung eignet. Um diese Zielsetzung zu unterstreichen, wird - trotz des erheblichen redaktionellen Aufwands - auch nicht darauf verzichtet, durchgängig (und nicht nur sporadisch) die wichtigsten Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts aller Bundesländer in den Fußnoten zu zitieren. Im Übrigen werden die meisten Fälle prozessual eingekleidet, um die gerichtlichen Rechtsbehelfe, die typischerweise im Bereich des Gefahrenabwehrrechts in Betracht kommen, zu veranschaulichen. Da in der Praxis im Wesentlichen jedoch nur die Fortsetzungsfeststellungsklage bzw. der einstweilige Rechtsschutz (Eilantrag gem. § 80 V VwGO, einstweilige Anordnung gem. § 123 VwGO, einstweilige Anordnung gem. § 32 BVerfGG) von Bedeutung sind, wird die Auswahl der Rechtsbehelfe darauf beschränkt. (Quelle: Verlag)
Verfasserangabe:
von Prof. Dr. jur. Rolf Schmidt (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.)
Medienkennzeichen:
Lehrbuch
Jahr:
2017
Verlag:
Grasberg bei Bremen, Rolf Schmidt
Aufsätze:
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Systematik:
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ISBN:
978-3-86651-185-9
Beschreibung:
7. Auflage, XII, 276 Seiten
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Mediengruppe:
MONO