Arbeitsrecht ist das besondere Recht der abhängigen Arbeit, das heißt der Arbeit, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet. Das gilt uneingeschränkt auch für den öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ist kein besonderer Teil des Arbeitsrechts. Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ist Arbeitsrecht. Es weist aber eine Reihe von Besonderheiten auf. Insbesondere werden die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst vorwiegend durch Tarifverträge bestimmt. Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ist deshalb größtenteils Tarifrecht, genauer: öffentliches Tarifrecht.
Das vorliegende Lehrbuch fasst beide Bereiche zusammen: Arbeitsrecht und Tarifrecht. Es berücksichtigt in Grundzügen sowohl das allgemeine (überwiegend gesetzlich geregelte) Arbeitsrecht, als auch die wesentlichen Besonderheiten der wichtigsten Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Dabei wird in erster Linie auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) Bezug genommen (TVöD-VKA).
Das Werk beginnt mit einer Darstellung der wesentlichen Grundlagen und Grundbegriffe des Arbeitsrechts. Anschließend werden die für das Arbeitsrecht relevanten Rechtsträger und Rechtsquellen vorgestellt.
Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis. Es ist auf Zeit angelegt. Aus dieser Erkenntnis lässt sich als Grundstruktur eine Zeitachse ableiten, mit der man die zeitlichen Phasen eines Arbeitsverhältnisses zusammenfassend wie folgt darstellen kann: Arbeitsverhältnisse werden zunächst vorbereitet. Hierzu findet eine Bewerberauswahl statt (Anbahnungsphase). Im Anschluss ist das Arbeitsverhältnis zu begründen. Dazu wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen (Begründungsphase). Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses entstehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vielfältige Rechte und Pflichten, die verwaltet werden müssen (Durchführungsphase). Und da das Arbeitsverhältnis nicht ein Leben lang bestehen wird, muss es irgendwann auch wieder beendet werden (Beendigungsphase). Der Hauptteil des Lehrbuchs enthält deshalb folgende Themengliederung:
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Durchführung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besondere Beschäftigungsverhältnisse, kollektives Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit werden jeweils gesondert dargestellt. Soweit Beteiligungsrechte der Interessenvertretung (Betriebsrat und/oder Personalrat) bestehen, werden diese im Rahmen der oben genannten Phasen erläutert. Dabei steht im Hinblick auf die Mitbestimmung des Personalrats das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) im Mittelpunkt.
Zahlreiche Übersichten, Hinweise, Beispiele und Prüfschemata sollen den Umgang mit dem Arbeits- und Tarifrecht erleichtern und schließlich zu einer sachgerechten Lösung prüfungs- und praxisrelevanter Probleme anleiten.
Die letzte Auflage liegt sechs Jahre zurück, sodass schon vom Zeitablauf her dringend eine Aktualisierung angezeigt war. Die vorliegende Überarbeitung berücksichtigt die wichtigsten aktuellen Änderungen und Entwicklungen im Bereich der (nationalen und europäischen) Gesetzgebung, Tarifpolitik und Rechtsprechung (insbesondere BAG und EuGH). Von den aktuellen Änderungen sind stichpunktartig als wichtigste zu nennen:
Neue Entgeltordnung zum TVöD-VKA
Neues Eingruppierungsrecht
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Schwerbehindertengesetz (SGB IX)
Datenschutz (DSGVO)
Urlaubsrecht
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). (Quelle: Bayerische Verwaltungsschule)
Verfasserangabe:
Ersteller: Rechtsanwalt Markus Kuner ; Gegenreferent: Gerhard Brunner ; [Herausgeber: Bayerische Verwaltungsschule (BVS)]
Jahr:
2018
Verlag:
München, BVS
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Systematik:
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Beschreibung:
Rechtsstand: 1. Januar 2018, 324 Seiten, Illustrationen
Sprache:
Deutsch
Mediengruppe:
MONO