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Verfassungsrecht und soziale Wirklichkeit in Wechselwirkung
			
		
		
		
			
		
		
			
		
		
			
			
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			Jahr: 
			2000
		
		
			Verlag:
			Berlin, Duncker u. Humblot
		
		
			
			
		
		
			
			
		
		
			
			
		
		
		
			
				Mediengruppe: 
				
					MONO
				
			
		
		
	 
	
	
 
		
		
		
		
			
			
		
			
				| Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan | Signaturfarbe | 
			
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				Standorte:
				QRB 417
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				Standort 2:
				
			 | 
				Status:
				Verfügbar
			 | 
				Vorbestellungen:
				0
			 | 
				Frist:
				
			 | 
				Barcode:
				00066210
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				Lagepläne:
				Lageplan
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				Signaturfarbe:
				   
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			B. Pieroth, Konzept der Ringvorlesung - B. Pieroth, Geschichte des Grundgesetzes - B. Holznagel, Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - U. Nelles, Die Gleichberechtigung von Mann und Frau - H. D. Jarass, Rundfunkfreiheit. Zum Einfluß des Bundesverfassungsgerichts auf Rundfunkrecht und Rundfunkpolitik - H. Holzhauer, Ehe und Familie - D. Ehlers, Der Bedeutungswandel im Staatskirchenrecht - J. Oebbecke, Das Bundesstaatsprinzip - H.-U. Erichsen, Das Grundgesetz als europäische Verfassung - S. Kadelbach, Internationale Verflechtung - V. Epping, Wehrverfassung. Entmilitarisierung, Wiederbewaffnung, Leistungsfähigkeit - T. Lundmark, Zum Rang der Redefreiheit in der poststaatsrechtlichen Gesellschaft. Das 50-jährige Bestehen des Grundgesetzes hat Anlaß gegeben, nicht nur zu feiern, sondern auch Bilanz zu ziehen: Was hat das Grundgesetz geleistet? Hat es den Staat und das Gemeinwesen "Bundesrepublik Deutschland" in gute Verfassung gebracht und in guter Verfassung erhalten? Da Rechtsnormen die Funktion haben, das gesellschaftliche Zusammenleben zu ordnen, ergibt sich ihre Leistung daraus, wie stark sie die gesellschaftliche Wirklichkeit beeinflußt haben. Elf Münsteraner Professoren des Rechts sind daher in einer Ringvorlesung im Sommersemester 1999 ausgesuchten verfassungsrechtlichen Normkomplexen und die diesen zugeordneten Wirklichkeitsauschnitten mit folgenden Fragen nachgegangen: Wie war die Ausgangslage 1949, und was war das Regelungsziel des Parlamentarischen Rats? Wollte er bewahren oder verändern, und zwar in welche Richtung? Wie ist den einschlägigen Verfassungsnormen das gelungen? Welche Beeinflussungen der sozialen Wirklichkeit haben sich in den letzten 50 Jahren durch das Verfassungsrecht (und die Verfassungsrechtsprechung) ergeben? Wie hat umgekehrt die soziale Wirklichkeit der letzten 50 Jahre die Auslegung (das Verständnis) der Verfassungsnormen geprägt? Welcher Inhalt ist den Verfassungsnormen dabei für den jeweiligen Ausschnitt der sozialen Wirklichkeit zugerechnet worden? Was bedeutet der erreichte Stand des Verfassungsrechts für zukünftige Probleme? Welches Bewahrungs- oder Veränderungspotential kommt dem Grundgesetz insofern zu? (Quelle: Verlag)
		 
		
		
			
			
		
		
		
		
				
				
	
		
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		Verfasserangabe:
		hrsg. von Bodo Pieroth
	
	
		
		
	
	
		Jahr: 
		2000
	
	
		Verlag: 
		Berlin, Duncker u. Humblot
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Aufsätze:
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		Systematik: 
		Suche nach dieser Systematik
		QRB
	 
	
		
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		ISBN: 
		3-428-09932-X
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Beschreibung: 
		229 S.
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
	
	
	
	
	
		Beteiligte Personen: 
		Suche nach dieser Beteiligten Person
		Pieroth, Bodo
	 
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Fußnote:
		Ringvorlesung zum 50-jährigen Bestehen des Grundgesetzes an d. Univ. Münster
	
	
		
		
	
	
		Mediengruppe: 
		MONO