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Pflichten des Dienstherrn vor Begründung des Beamtenverhältnisses

Verfasser: Hecklinger, Mirko (Verfasser); Hartmannshenn, Jochen (Verfasser); Hornickel, Nils (Verfasser)
Jahr: 2019
Zeitschrift für Beamtenrecht
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Im Arbeitsrecht entsteht während der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Schuldverhältnis nach den Grundsätzen der c.i.c. Dieses Rechtsinstitut ist im Beamtenrecht nicht kodifiziert, so dass auf den ersten Blick im Beamtenrecht keine Regelung bereitsteht, die den Schutz im Rahmen der Anbahnung einer Ernennung regelt. Dabei können auch vor der Begründung eines Beamtenverhältnisses Konstellationen entstehen, in denen Pflichtverstöße des Dienstherrn und deren Folgen betrachtet werden müssen. Zu denken wäre beispielsweise an den Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis aufgrund der Zusage der Berufung ins Beamtenverhältnis kündigt, die Ernennung jedoch nicht zustande kommt. (Quelle: Verlag)

Details

Verfasserangabe: Mirko Hecklinger/Jochen Hartmannshenn/Nils Hornickel
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Zeitschrift für Beamtenrecht
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Beschreibung: Heft 12, Seite 406-411
Schlagwörter: Dienstherr; Arbeitsrecht; Beamtenrecht; Amtshaftung; Fürsorgepflicht; Pflicht
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz