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Facebook und Beamtenrecht

Verfasser: Baßlsperger, Maximilian
Jahr: 2013
Der Personalrat
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Soziale Netzwerke sind weder für Arbeitnehmer noch für Beamte geeignete Hilfsmittel, um dienstliche Frustrationen abzubauen. Sogenannte "Facebook-Freund" werden bei Meinungsäußerungen von Nutzern sowohl im Arbeitsrecht als auch im Beamtenrecht nicht wie sonstige private Freunde in den Schutz der Privatsphäre einbezogen. (Fazit des Autors)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Baßlsperger, Maximilian
Verfasserangabe: Maximilian Baßlsperger
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: S. 282-284
Schlagwörter: Meinungsfreiheit; Soziales Netzwerk; Dienstvergehen; Pflichtverletzung; Beamter
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Mediengruppe: Aufsatz