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Schadensersatz bei Nichtannahme des Rufs

Verfasser: Reich, Andreas (Verfasser)
Die Öffentliche Verwaltung; 1.
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Die Hochschulen wollen den besten Bewerber für eine Professorenstelle gewinnen. Sie kommen den Wünschen der Bewerber entgegen und die Bewerber entscheiden sich für die Hochschule, die ihnen das interessanteste Angebot macht. Dabei könnten die Hochschulen jedoch nicht nur mit guten Angeboten, sondern auch mit der Drohung, bei Nichtannahme der Ernennungsurkunde Schadensersatz zu fordern, punkten. (Quelle: Vorwort)

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Verfasserangabe: von Dr. Andreas Reich
Übergeordnetes Werk: Die Öffentliche Verwaltung; 1.
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Beschreibung: Seiten 107 - 111
Schlagwörter: Verweigerung; Ernennung; Berufung <Hochschulrecht>; Schadensersatz
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Mediengruppe: Aufsatz