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Grundrechtlicher Eigentumsschutz in der Europäischen Union

d. Eigentumsgrundrecht in der Rechtsordnung der EU, in der EMRK und in den Verfassungen Deutschlands, Italien und Irlands
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Müller-Michaels, Olaf
Jahr: 1997
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot
Reihe: Schriften zum europäischen Recht; 32
Mediengruppe: MONO
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Inhalt

Inhalt: § 1 Einleitung - § 2 Entwicklung und Struktur des Grundrechtsschutzes auf der Ebene der EU - § 3 Bestandsaufnahme der unionsrechtlichen Eigentumsgarantie - § 4 Eigentumsschutz nach Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention - § 5 Eigentumsschutz nach Art. 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - § 6 Eigentumsschutz nach Art. 42 - 44 der Verfassung der Republik Italien - § 7 Eigentumsschutz nach Art. 43 und Art. 40.3.2 der Verfassung der Republik Irland - § 8 Zusammenfassung und Gegenüberstellung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachregister. Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Privateigentum, Privatautonomie und Wettbewerb sind die Säulen, auf denen jedes freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ruht. Die Bedeutung der Eigentumsgewährleistung als Gegengewicht zu Interventionen in den vermögensrechtlichen Bereich wächst umso mehr, je breiter die Eingriffsmöglichkeiten der EU werden. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Konturierung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes in der EU leisten und Vergleichsmaterial zur Verfügung stellen, das als Diskussionsgrundlage für seine Bewertung und Weiterentwicklung dienen kann. Auf einen Überblick über die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Unionsrechtsordnung folgt eine Bestandsaufnahme des bisherigen von der Rechtsprechung des EuGH geprägten unionsrechtlichen Eigentumsschutzes. Anschließend werden die Eigentumsgewährleistung der EMRK und der Verfassungen Deutschlands, Italiens und Irlands untersucht; in seiner Grundsatzentscheidung zum gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgrundrecht hat der EuGH die Garantien dieser Länder ausdrücklich als Rechtserkenntnisquellen herangezogen. Methodisch folgt die Darstellung jeder Rechtsordnung einem einheitlichen Aufbau. Es werden der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Gewährleistung, die Arten von Eigentumsbeeinträchtigungen und die an sie gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert. In der dogmatischen Struktur der Eigentumsgarantie zeigen sich in den untersuchten Rechtsordnungen starke Vereinheitlichungstendenzen. Als materielle Schranke für Eigentumsbeeinträchtigungen gewinnt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung; dies führt zu einer Entlastung des Enteignungsbegriffs. Der EuGH beschränkt jedoch in der Praxis die ihm obliegende Kontrolle des europäischen Gesetzgebers bisher auf evidente Fehler. Seine Rechtsprechung weist ein Abwägungsdefizit auf und bleibt damit deutlich hinter dem Standard der anderen untersuchten Rechtsordnungen zurück. (Quelle: Verlag) - Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 1996

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Müller-Michaels, Olaf
Verfasserangabe: v. Olaf Müller-Michaels
Medienkennzeichen: Hochschulschrift
Jahr: 1997
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot
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Systematik: Suche nach dieser Systematik QPW
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ISBN: 3-428-08911-1
Beschreibung: 241 S.
Reihe: Schriften zum europäischen Recht; 32
Schlagwörter: Eigentumsschutz; Europäische Union; Terrorismus; Italien; Irland
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Fußnote: Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 1996
Mediengruppe: MONO