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Vorsorge oder Schattenhaushalt? Die Vereinbarkeit von Rücklagen im Bundeshaushalt mit dem Verfassungs- und Haushaltsrecht
			
		
		
		
			
		
		
			
		
		
			Verfasser: 
			
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			Schierhorn, Christian (Verfasser)
			
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			Jahr: 
			2020
		
		
			Verlag:
			Hamburg, Verlag Dr. Kovac
		
		
			
			
		
		
			
			
		
		
			
			
		
		
		
			
				Mediengruppe: 
				
					MONO
				
			
		
		
	 
	
	
		
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				| Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan | Signaturfarbe | 
				| Standorte:
				QUM 133 | Standort 2: | Status:
				Verfügbar | Vorbestellungen:
				0 | Frist: | Barcode:
				00131353 | Lagepläne:
				Lageplan | Signaturfarbe:   | 
		
	 
		 
		
			
			Masterarbeit, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, [2020]
Literaturverzeichnis: Seite 93-95
Im Dezember 2008 hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel die schwäbische Hausfrau als Vorbild einer vorausschauenden und sparsamen Haushaltspolitik angeführt. Diese lebe nicht über ihre Verhältnisse und gebe nicht mehr Geld aus, als ihr zur Verfügung stehe. Auf den Bundeshaushalt übertragen heißt das, der Bund solle Einnahmen und Ausgaben ausgleichen ohne neue Schulden aufzunehmen. Auch wenn dieses nachvollziehbare Ziel grundsätzlich breite Zustimmung erfuhr, realistisch erschien es zum damaligen Zeitpunkt nicht. Schließlich wuchs der Schuldenberg in den vorangegangenen Jahrzehnten kontinuierlich an und es galt zu diesem Zeitpunkt, die Auswirkungen einer akuten Finanzkrise zu lindern. Trotzdem konnte die Bundesregierung im Jahr 2014 das erste Mal seit dem Jahr 1969 einen ohne Kreditaufnahme ausgeglichenen Bundeshaushalt vorweisen. Mehr noch: Der Bund konnte in den folgenden Jahren sogar Haushaltsüberschüsse erwirtschaften. In der Folge hat die Bundesregierung diverse Rücklagen im Bundeshaushalt angelegt: So hat sie im Haushalt 2015 erstmalig die „Asylrücklage“ gebildet, die zu Beginn des Jahres 2019 einen Bestand von rund 35,2 Mrd. Euro hatte. Mit dem Haushalt 2018 wurde erstmalig die „Rüstungsrücklage“ eingeführt. Weiterhin soll ab dem Jahr 2021 eine „Demografierücklage“ gebildet werden, die spätere Ausgaben der Rentenversicherung entlasten soll. Die Bildung von Rücklagen wird von Haushaltsexperten und der Regierungsopposition zunehmend kritisch bewertet. Zum einen werden anstelle von „Überlaufbecken für nicht benötigte Steuergelder“, „Regenwetterfonds“, und „undurchsichtigen Spartruhen“ alternative Verwendungsmöglichkeiten diskutiert. Zum anderen wird argumentiert, die Rücklagen widersprächen dem geltenden Haushaltsrecht. Es wird befürchtet, dass mit den Rücklagen sog. Schattenhaushalte aufgebaut werden. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern die Bildung von Rücklagen im Bundeshaushalt rechtlich legitimiert ist. Zur Bearbeitung dieser Fragestellung werden die drei vorgenannten Rücklagen herangezogen. Dabei werden auch die Auswirkungen der Rücklagenbildung auf die Schuldenbremse und die Kreditaufnahme untersucht. Anschließend folgt der Vorschlag einer gesetzlichen Normierung von Rücklagen. (Quelle: Verlag)
		 
		
		
			
			
		
		
		
		
				
				
	
	
		Verfasserangabe:
		Christian Schierhorn
	
	
		Medienkennzeichen: 
		Hochschulschrift
	
	
		Jahr: 
		2020
	
	
		Verlag: 
		Hamburg, Verlag Dr. Kovac
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Aufsätze:
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		Systematik: 
		Suche nach dieser Systematik
		QUM
	 
	
		
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		ISBN: 
		978-3-339-11734-2
	
	
		2. ISBN: 
		3-339-11734-9
	
	
		
		
	
	
		Beschreibung: 
		XIV, 105 Seiten
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
	
	
	
	
	
		
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		Sprache: 
		Deutsch
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Mediengruppe: 
		MONO