Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gehört zu den zentralen Materien des Beamtenrechts. Es regelt die Pensionsansprüche von Beamten und Richtern im Bund. Die Versorgungsgesetze der Länder, die für die Pensionen von Landes- und Kommunalbeamten einschlägig sind, enthalten in vielen Bereichen gleichlautende Vorschriften.
Der neue Handkommentar erläutert das Beamtenversorgungsgesetz übersichtlich und praxisorientiert. Berücksichtigt werden dabei auch die Landesversorgungsgesetze.
Wichtige Schwerpunkte sind:
- Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld, Ausgleich
- Anpassung von Versorgungsbezügen
- Versorgung besonderer Beamtengruppen, etwa Beamte auf Zeit und Professoren
Vorteile auf einen Blick
- die Versorgungsgesetze der 16 Bundesländer sind mit berücksichtigt
- anschauliche Erläuterung mit vielen Anwendungsbeispielen
- mit Einführung in das Beamtenversorgungsrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsG 2018/2019/2020 und das Gesetz zur Änderung des BeamtenstatusG und des BundesbeamtenG sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. (Quelle: Verlag)
Verfasserangabe:
von Andreas Reich
Medienkennzeichen:
Kommentar
Jahr:
2019
Verlag:
München, C.H. Beck
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Systematik:
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ISBN:
978-3-406-73715-2
2. ISBN:
3-406-73715-3
Beschreibung:
2. Auflage, XVIII, 478 Seiten
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Mediengruppe:
MONO