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Kosten eines Arbeitsplatzes
Jahr:
2006
Verlag:
Köln, KGSt
Mediengruppe:
MONO
Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan |
Standorte:
DMX 33-07
|
Standort 2:
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Status:
Verfügbar
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Vorbestellungen:
0
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Frist:
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Barcode:
00093754
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Lagepläne:
Lageplan
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Zusammenfassung: Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Wenn die Kosten eines Arbeitsplatzes Bestandteil einer Kostenträgerrechnung (Produktkostenrechnung) sind, werden in der Regel neben den Personalkosten die Sach- und Gemeinkosten direkt den Kostenträgern zugeordnet. Das in diesem Bericht vorgestellte Verfahren greift also immer dann, wenn für Planungszwecke oder nachgehende Kostenbetrachtungen nicht auf Werte aus Kostenrechnungen (für die durch einen Arbeitsplatz entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten) zurück gegriffen werden kann. Damit dient das Verfahren zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes nach diesem Bericht insbesondere der Kalkulation von Belastungen und Einsparungen für den Haushalt, Budgets und Kostenstellen durch die Neueinrichtung oder den Wegfall von Stellen und Arbeitsplätzen, sowie der Arbeitsplatzkosten im Rahmen von Plankostenrechnungen für Budgets, Kostenstellen und Kostenträgern (z. B. für die interne Leistungsverrechnung, die Ermittlung von Verwaltungskostenerstattungen, die Ermittlung von Produktkosten, die Durchführung von Kostenvergleichen u. ä.). Die vorliegenden Werte basieren auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln. Bei den Werten der Stadt Köln handelt es sich nicht um eine Fortschreibung der Vorjahreswerte, sondern um eine Neuberechnung auf der Basis aktueller Istkosten. Seit dem 1. Oktober 2005 gilt für Kommunen der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er löst den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter und Pflegebeschäftigte ab. Aufgrund der Einführung des TVöD werden die bisherigen Angestellten und Arbeiter nun in einer Beschäftigtengruppe geführt und die bisherigen Vergütungs- und Lohngruppen durch 15 Entgeltgruppen abgelöst. Im TVöD wird nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden. Dies wirkt sich bis zur Entgeltgruppe 9 aus, da bis zu dieser Gruppe Angestellte und Arbeiter zusammengefasst wurden. Ein Vergleich der im KGSt-Bericht 6/2005 veröffentlichten Tabellenwerte für Angestellte und Arbeiter mit den neuen Entgeltgruppen des TVöD ist deshalb nur schwer möglich. Verwaltungen und Einrichtungen wird empfohlen, für ihre Beschäftigten im Verwaltungsdienst oder Technischen Dienst bis Entgeltgruppe 9 möglichst auf der Basis ihrer Ist-Kosten abzurechnen oder - wenn keine eigenen Werte vorliegen - bei der Kostenberechnung von ehemaligen Angestellten von den vorliegenden KGSt-Personalkosten pauschal 5 % abzuziehen bzw. bei ehemaligen Arbeitern 5 % zu addieren (vgl. Kapitel 2.1.2). (kgst.de)
Verfasserangabe:
KGSt, Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
Jahr:
2006
Verlag:
Köln, KGSt
Aufsätze:
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Systematik:
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Beschreibung:
Stand: 2006/2007, 41 S.
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MONO