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Miscellanea zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verfasser: Lorenz, Franck (Verfasser)
Jahr: 2020
Recht der Datenverarbeitung
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Das geltende Datenschutzrecht sieht für Behörden und andere öffentliche Stellen eine nahezu ausnahmslos geltende Benennungspflicht hinsichtlich behördlicher Datenschutzbeauftragter vor. Die konkrete Ausformung dieses Amtes obliegt den Gesetzgebern des Bundes und der Länder, soweit nicht vorrangiges Europäisches Datenschutzrecht einschlägig ist. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten von Gesetz und Praxis. (Quelle: Verlag)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lorenz, Franck (Verfasser)
Verfasserangabe: Prof. Dr. Lorenz Franck
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Recht der Datenverarbeitung
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Beschreibung: Heft 1, Seite 14-19
Schlagwörter: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Deutschland / Bundesdatenschutzgesetz; BDSB; Europäische Union: Datenschutzgrundverordnung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz