wird in neuem Tab geöffnet
E-Medium

Erhöhung der Zahl der Lehrveranstaltungsstunden am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes

Beschluss vom 02.07.2021
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nordrhein-Westfalen. Oberverwaltungsgericht (Geistiger Schöpfer)
Jahr: 2021
Verlag: Münster, Oberverwaltungsgericht
Mediengruppe: ONLINE
Download Zum Download von externem Anbieter wechseln - wird in neuem Tab geöffnet

Exemplare

StandorteStandort 2StatusVorbestellungenFristBarcodeLageplan
Standorte: Juris Standort 2: Status: Verfügbar Vorbestellungen: 0 Frist: Barcode: Lagepläne: Lageplan

Inhalt

Orientierungssatz:
1. Ob die Lehrverpflichtungsrichtlinie, die die Zahl der Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr von bisher 684 auf 792 erhöht, rechtmäßig ist, kann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten werden.(Rn.18)
2. Angesichts der geringen Erhöhung der Lehrveranstaltungsstunden kann nicht angenommen werden, dass bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weder eine eigene Forschung noch eine wissenschaftliche Lehre stattfinden kann und die entsprechende Ausbildung der Studierenden entsprechend unwiederbringlich qualitativ schlechter ausfällt.(Rn.21)

Details

Verfasserangabe: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 1. Senat
Jahr: 2021
Verlag: Münster, Oberverwaltungsgericht
E-Medium: Zugriff nach Anmeldung opens in new tab
Systematik: Suche nach dieser Systematik juris
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: online-Ressource (html)
Schlagwörter: Hochschullehrer; Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Lehrverpflichtung; Beschluss
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: ONLINE