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Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Art. 6 Abs. 2 S.1 EUV
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Huber, Andrea
Jahr: 2008
Verlag: Hamburg, Kovac
Reihe: Schriftenreihe Studien zum Völker- und Europarecht; 60
Mediengruppe: MONO
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Inhalt

Der Vertrag von Lissabon normiert in Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Vertragsparteien der EMRK sind bisher ausschließlich Staaten. Nun soll es erstmals der Europäischen Union als Staatenverbund ermöglicht werden, der Menschenrechtskonvention beizutreten. Auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon werden Voraussetzungen, Modalitäten und Folgen eines Beitritts der Union zur EMRK und die sich dabei ergebende Verzahnung zwischen Unionsrecht und Völkerrecht erörtert. (Quelle: Verlag)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Huber, Andrea
Verfasserangabe: Andrea Huber
Medienkennzeichen: Hochschulschrift
Jahr: 2008
Verlag: Hamburg, Kovac
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Systematik: Suche nach dieser Systematik QWG
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ISBN: 978-3-8300-3875-7
2. ISBN: 3-8300-3875-5
Beschreibung: 318 S.
Reihe: Schriftenreihe Studien zum Völker- und Europarecht; 60
Schlagwörter: Europäische Menschenrechtskonvention; Europäische Union; Vertrag von Lissabon; Beitritt
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Fußnote: Zugl.: Regensburg, Univ., Diss., 2008. - Literaturverz. S. 263-303
Mediengruppe: MONO