Der deutsche bzw. europäische Reisepass sowie der deutsche Personalausweis werden seit über 20 Jahren intensiv und fortwährend weiterentwickelt, indem neue Dokumentenmuster den steigenden Anforderungen an die Materialbeschaffenheit angepasst sowie mit weiteren elektronischen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet wurden.
Der Einzug biometrischer Verfahren hat dabei nicht nur den kommerziellen Bereich erobert, wie etwa die Zutrittsgewährung zu einem Gebäude mittels eines Fingerabdruckes, sondern auch den Reisepass und Personalausweis, in dem ua Fingerabdrücke sowie das Lichtbild auf einem Chip für Zwecke der Identifizierung gegenüber berechtigten Behörden dort gespeichert werden.
Darüber hinaus wurden auf dem Speichermedium des Personalausweises weitere personenbezogene Daten abgelegt, damit deren Nutzerinnen und Nutzer auch am onlinebasierten Rechts- und Geschäftsverkehr teilnehmen können. Mit der integrierten Funktion des elektronischen Identitätsnachweises und der Möglichkeit des Vor-Ort-Auslesens zur medienbruchfreien Übertragung von Daten des Ausweisinhabers in ein Formular stehen damit dem Bürger, den Behörden und auch der Wirtschaft attraktive Anwendungen zur Verfügung. Mit der nachwachsenden internetaffinen Generation, dem Ausbau digitalisierter behördlicher Serviceangebote und auch bei wachsendem Gefahrenpotential durch Hacker und Phishing im allein passwortgestützten Internetverkehr wird dieser Teil des Ausweisrechts künftig an Bedeutung gewinnen.
Diese Entwicklung wird permanent von internationalen sowie europäischen Vorgaben begleitet, auch auf dem Gebiet des Datenschutzrechts mit der seit dem 25.5.2018 anzuwendenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die in der Kommentierung mit berücksichtigt wurde. Ein wichtiges Ziel liegt hierbei in der Harmonisierung und Schaffung zweier qualitativ hochwertiger und hochsicherer Dokumente im realen und virtuellen nationalen sowie internationalen Verkehr.
In Folge dieser Entwicklung und aus Gründen der verstärkten Eindämmungsbemühungen des internationalen Terrorismus hat der deutsche Gesetzgeber diese Gegebenheiten zum Anlass genommen, das Pass- und Personalausweisgesetz fortdauernden Novellierungen zu unterziehen.
Der vorliegende Kommentar will die vor diesem Hintergrund auftretenden Zusammenhänge und Rechtsfragen des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes praxisorientiert darstellen. Rechtsstand ist unter Einbeziehung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes der 25.5.2018.
Wir danken dem Verlag für die stets freundliche Betreuung und Geduld sowie allen Kolleginnen und Kollegen, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, die uns im Gedankenaustausch und mit Informationen unterstützt haben. Unser besonderer Dank gilt Frau Richterin am Landgericht Swantje Claussen. Sie hat uns in einer schwierigen Phase der Erstellung des Werkes durch Rat und teilweise Bearbeitung einzelner Vorschriften hilfreich zur Seite gestanden. Alle Inhalte vertreten wir beide als Autoren gemeinsam. (Quelle: beck-online)
Verfasserangabe:
bearbeitet von Prof. Dr. Joachim Beimowski (Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei Lübeck), Sylwester Gawron (Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Oerlenbach)
Medienkennzeichen:
Kommentar
Jahr:
2018
Verlag:
München, C.H. Beck
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ISBN:
978-3-406-69643-5
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