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Die EU-Grundrechte-Charta als Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts

Verfasser: Edenharter, Andrea (Verfasser)
Jahr: 2020
Die Öffentliche Verwaltung; 1.
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Die Beschlüsse Recht auf Vergessen I und Recht auf Vergessen II des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2019 markieren einen Paradigmenwechsel in der Judikatur des Gerichts. Nach den beiden Beschlüssen ist nunmehr im vollharmonisierten Bereich allein die EU-Grundrechte-Charta als unmittelbarer Prüfungsmaßstab heranzuziehen. Im nichtharmonisierten Bereich soll eine unmittelbare Anwendung der Grundrechte-Charta durch das Bundesverfassungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich sein. Der Beitrag untersucht, inwiefern die Argumentation des Ersten Senats sich als tragfähig erweist und welche Konsequenzen für das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht, nationalen Fachgerichten und EuGH von den Beschlüssen zu erwarten sind. Außerdem ist nach den Auswirkungen auf die Auslegung sowie auf die Bedeutung der nationalen Grundrechte zu fragen.(Quelle: Verlag)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Edenharter, Andrea (Verfasser)
Verfasserangabe: Andrea Edenharter
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Die Öffentliche Verwaltung; 1.
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Beschreibung: Heft 9, Seite 349-357
Schlagwörter: Deutschland / Bundesverfassungsgericht; Europäische Union / Charta der Grundrechte
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz