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Nachträgliches Auswechseln der Bescheidbegründung - ein Fall des § 45 I Nr. 2 VwVfG?

Verfasser: Warg, Gunter
Jahr: 2010
Jura - Juristische Ausbildung
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Es kann vorkommen, dass die Ausgangsbehörde ihren Bescheid mit einer Begründung versieht, die aus rechtlicheu oder tatsächlichen Gründen falsch ist, etwa weil die gegebene Begründung einen unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage nennt oder eine falsche Rechtsgrundlage heranzieht bzw. eine (zutreffende) Rechtsgrundlage fehlerhaft subsumiert ("Subsumtionsfehler"). Es stellt sich die Frage, ob die Behörde die falsche Begründung während des Vorverfahrens oder später richtig stellen und die unzutreffende durch eine korrekte, den VA rechtfertigende Begründung ersetzen kann. (Originalabstract)

Details

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Verfasserangabe: Gunter Warg
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Jura - Juristische Ausbildung
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Beschreibung: S. 819-821
Schlagwörter: Bescheid; Deutschland / Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Nachschieben von Gründen
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Mediengruppe: Aufsatz