Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gehört zu den zentralen Materien des Beamtenrechts. Es regelt die Pensionsansprüche von Beamten und Richtern im Bund. Die Versorgungsgesetze der Länder, die für die Pensionen von Landes- und Kommunalbeamten einschlägig sind, enthalten in vielen Bereichen gleichlautende Vorschriften.
Der neue Handkommentar erläutert das Beamtenversorgungsgesetz übersichtlich und praxisorientiert. Berücksichtigt werden dabei auch die Landesversorgungsgesetze.
Wichtige Schwerpunkte sind:
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
Hinterbliebenenversorgung
Unfallfürsorge
Übergangsgeld, Ausgleich
Anpassung von Versorgungsbezügen
Versorgung besonderer Beamtengruppen, etwa Beamte auf Zeit und Professoren
Vorteile auf einen Blick
die Versorgungsgesetze der 16 Bundesländer sind mit berücksichtigt
anschauliche Erläuterung mit vielen Anwendungsbeispielen
mit Einführung in das Beamtenversorgungsrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen; zuletzt durch Art. 6 Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal vom 22.1.2024, durch Art. 2 Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2024 und durch Art. 14 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetz und des Soldatenversorgungsrechts vom 18.12.2024. (Quelle: Verlag)
Verfasserangabe:
von Dr. Andreas Reich, Dr. Sebastian Klappert
Medienkennzeichen:
Kommentar
Jahr:
2026
Verlag:
München, C.H. Beck
Aufsätze:
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ISBN:
978-3-406-82629-0
Beschreibung:
3. Auflage, XXIII, 496 Seiten
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Abweichender Titel:
BeamtVG
Mediengruppe:
ONLINE