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Zur Interpretation der Grundrechtecharta
Jahr:
2005
Mediengruppe:
Aufsatz
Die Verfasserin erörtert in ihrem Beitrag Maßstäbe, anhand deren die Grundrechtecharta der Europäischen Union ausgelegt werden können. Zunächst weist sie im Zusammenhang mit den Auslegungsvorgaben der Charta selbst auf die ¿Allgemeinen Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta¿ in den Art. 51 ff. hin, die die Grundlage einer eigenständigen ¿europäischen¿ Grundrechtsdogmatik bilden. Insoweit werden das Kompetenzausweitungsverbot, die Anpassungs-Regel, die EMRK-Regel, die Traditions-Regel, die Mitgliedstaats-Regel, die Erläuterungs-Regel, die Schutzniveau-Regel sowie die Missbrauchs-Regel dargestellt. Mit der in Art. I-7 Abs.3 Verf-Vertrag enthaltenen Festlegung von allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts nehme der Verfassungsvertrag auch die Grundrechte, wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, in den Blick. Auch die Anwendung völkerrechtlicher Auslegungsregeln sei keinesfalls dadurch ausgeschlossen, dass die Grundrechtscharta Bestandteil des Vertrages über eine Verfassung für Europa ist. Abschließend erörtert sie die das Beispiel des therapeutischen Klonens und die Bedeutung des dadurch tangierten Grundrechts der Menschenwürde. (Quelle: juris.de)
Verfasserangabe:
Yvonne Dorf
Jahr:
2005
Aufsätze:
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Beschreibung:
S. 126-132
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Aufsatz