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Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS

Nur unverbindliche Empfehlung – aber Bedeutung im Arbeitsschutzrecht
Jahr: 2020
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Die rechtliche Bedeutung des „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ des BMAS vom 16.4.2020 wird intensiv diskutiert: Er ist „nur“ unverbindliche Empfehlung und daher nicht zwingend und eins-zu-eins umzusetzen, aber er ist auch relevant für die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzgesetz. (Quelle: beck-online)

Details

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Verfasserangabe: Thomas Wilrich
Jahr: 2020
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Beschreibung: Heft 10, Seite 634-637
Schlagwörter: Corona-Pandemie; Arbeitsschutz; Deutschland; Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; SARS-CoV-2
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz