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Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung

Ihre Rechtsstellung bei der Korruptiomsbekämpfung
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Király, Andrei; Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung <Speyer>
Jahr: 2010
Verlag: Speyer, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Reihe: FÖV Discussion Papers; 57
Mediengruppe: MONO
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Inhalt

Korruption ereignet sich im Verborgenen. Geber und Nehmer wirken kollusiv zusammen und verschleiern ihre Tat gemeinsam. Außerdem gibt es meist keinen individuell Geschädigten, kein konkretes Opfer, das ein natürliches Interesse daran hätte, die Tat anzuzeigen. Die aufgedeckten und sanktionierten Korruptionsfälle sind deshalb nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs. Für die Bekämpfung der Korruption kommt deshalb Hinweisen aus dem Inneren der jeweiligen Organisationen eine zentrale Bedeutung zu. Als Whistleblower (Hinweisgeber) werden Personen bezeichnet, die über illegales Handeln, über Missstände oder Gefahren innerhalb ihres Unternehmens, ihrer Behörde oder ihrer sonstigen Organisation die zuständigen Stellen oder die Öffentlichkeit informieren und so zu deren Bekämpfung beitragen. (aus der Projektbeschreibung, www.foev-speyer.de)

Details

Verfasserangabe: Andrei Király. Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Jahr: 2010
Verlag: Speyer, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
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Systematik: Suche nach dieser Systematik DPN
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Beschreibung: 47 S.
Reihe: FÖV Discussion Papers; 57
Schlagwörter: Korruption; Öffentlicher Dienst; Verwaltung; Whistleblowing; Anzeigepflicht; Schweigepflicht
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Mediengruppe: MONO