Abweichender Titel: TzBfG
Der HK-TzBfG ist der Berater-Kommentar für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Regelungen werden für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche durchdekliniert. Die Ergebnisse haben vor Gericht Bestand.
Die 6. Auflage reagiert auf das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, das einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit eingeführt hat. Die gesetzliche Umsetzung des hoch umstrittenen Anspruchs auf Brückenteilzeit wirft Fragen auf, die die Neuauflage des Handkommentars zuverlässig beantwortet, z. B.:
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Was gilt, wenn der Arbeitgeber auf einen Teilzeitantrag nicht reagiert?
Welche Formen der Teilzeit sind überhaupt möglich?
Was bedeutet die notwendige vorherige Festlegung durch den Arbeitnehmer?
Ist keine weitere Verringerung, Erhöhung oder vorzeitige Rückkehr zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit mehr möglich?
Ist ein Wechsel von der unbefristeten in die befristete Teilzeit möglich? (Quelle: Verlag)
Literaturverzeichnis: Seiten: 19-23
		 
		
		
				
				
	
	
		Verfasserangabe:
		Prof. Dr. Winfried Boecken, LL. M (EHI Florenz), (Universität Konstanz), Prof. Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum
	
	
		Medienkennzeichen: 
		Kommentar
	
	
		Jahr: 
		2019
	
	
		Verlag: 
		Baden-Baden, Nomos
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Aufsätze:
		Zu diesem Aufsatz wechseln
		
		
	 
	
	
		
		
	
	
		
		
		opens in new tab
	
	
	
		Systematik: 
		Suche nach dieser Systematik
		QUVC
	 
	
		
		Suche nach diesem Interessenskreis
		
	
	
		
		
	
	
		ISBN: 
		978-3-8487-5669-8
	
	
		2. ISBN: 
		3-8487-5669-2
	
	
		
		
	
	
		Beschreibung: 
		6. Auflage, 737 Seiten
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
	
	
	
	
	
		
		Suche nach dieser Beteiligten Person
		
	
	
		Sprache: 
		Deutsch
	
	
		Originaltitel:
		Teilzeit- und Befristungsgesetz
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		
		
	
	
		Mediengruppe: 
		MONO