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Klimaschutzgesetz des Bundes

Einhaltung der Emissions(gesamt)mengen und Art. 65 Satz 3 GG
Verfasser: Erbguth, Wilfried (Verfasser)
Jahr: 2024
Deutsches Verwaltungsblatt; 2
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

§ 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sieht sowohl in der bisherigen als auch in seiner aktuell novellierten Fassung eine rechtliche Entscheidungskompetenz der Bundesregierung über Maßnahmen zur Einhaltung der Emissions(gesamt)mengen vor. Eine nähere Betrachtung ergibt, dass diese Zuweisung nicht mit Art. 65 Satz 3 GG zu vereinbaren ist – und ebenso wenig mit der Konnexität von Zuständigkeit und Verantwortung bei Trägern öffentlicher Gewalt. Auch § 15 GeschO BReg eröffnet nichts Weitergehendes. Geboten ist daher eine verfassungsrechtliche Absicherung der Kabinettsentscheidung – oder es muss bei der Ressortzuständigkeit bleiben, die allerdings der Ergänzung durch eine entsprechende (Allein-)Verantwortung bedarf. (Quelle: Vorwort)

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Verfasserangabe: von Wilfried Erbguth
Jahr: 2024
Übergeordnetes Werk: Deutsches Verwaltungsblatt; 2
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Beschreibung: S. 1017-1021
Schlagwörter: Deutschland. Bundes-Klimaschutzgesetz; Verfassungsmäßigkeit
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz