Bundesteilhabegesetz - Die neuen Regelungen im Überblick.
Das neue 'Bundesteilhabegesetz' setzt die UN-Behindertenrechtskonvention um. Es soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.
Mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen verfolgt das 'Bundesteilhabegesetz ' vier wichtige Ziele:
1. Ein neu gefasster Behinderungsbegriff soll dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft Rechnung tragen
2. Die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen auf persönlicher und institutioneller Ebene verbessert werden
3. Im SGB II und im SGB VI sollen präventive Maßnahmen ergriffen und neue Wege erprobt werden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit (drohender) Behinderung zu erhalten und so Übergänge in die Eingliederungshilfe zu reduzieren
4. Im Schwerbehindertenrecht soll das ehrenamtliche Engagement der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt, sollen Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen verbessert und sollen die besonders schweren Beeinträchtigungen von taublinden Menschen berücksichtigt werden.
Mit Art. 1 des Bundesteilhabegesetzes wird das SGB IX komplett neu gefasst. Die Änderungen treten in 4 Stufen in Kraft, voraussichtlich zwischen Januar 2017 und Januar 2020. Durch die Integration der Eingliederungshilfe als 2. Teil wird das bisherige SGB IX deutlich erweitert.
Die Synopse stellt die neuen Regelungen durch das Bundesteilhabegesetz dem bisher geltenden SGB IX gegenüber. Die Änderungen sind hervorgehoben und werden kurz erläutert. (Quelle: Verlag)
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Verfasserangabe:
Nils Bolwig...
Medienkennzeichen:
Gesetzessammlung
Jahr:
2017
Verlag:
Frankfurt/M., Bund Verl.
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Systematik:
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ISBN:
978-3-7663-6610-8
2. ISBN:
3-7663-6610-6
Beschreibung:
647 S.
Mediengruppe:
MONO