wird in neuem Tab geöffnet
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten - Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
Unterschiede und Möglichkeiten zur Vereinheitlichung zweier Korrektursysteme
Verfasser:
Suche nach diesem Verfasser
Arndt, Marcus
Mehr...
Jahr:
1998
Verlag:
Berlin, Duncker u. Humblot
Mediengruppe:
MONO
Standorte | Standort 2 | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode | Lageplan |
Standorte:
QRL 170
|
Standort 2:
|
Status:
Verfügbar
|
Vorbestellungen:
0
|
Frist:
|
Barcode:
00059250
|
Lagepläne:
Lageplan
|
1. Teil: Einleitung: Ausgangssituation - Ziel der Arbeit - Gang der Untersuchung - Terminologie - 2. Teil: Historische Entwicklung von Korrekturregeln: Zeit bis zur Anerkennung der Bestandskraft - Zeit nach Anerkennung der Bestandskraft - Zeit nach Kodifizierung des Steuerverfahrensrechts im Jahr 1919 - Kodifizierung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts - Reform der Reichsabgabenordnung - 3. Teil: Überblick über die gegenwärtigen Korrekturregeln: Allgemeines - Die Korrekturvorschriften im allgemeinen Verwaltungsrecht - Die Korrekturvorschriften im Steuerrecht - 4. Teil: Vergleich und Möglichkeiten zur Vereinheitlichung: Allgemeiner Vergleich - Vergleich einzelner Korrekturtatbestände - 5. Teil: Schlußbemerkungen: Zusammenfassung der Ergebnisse - Abschließende Wertung - Anhang: Wortlaut der im 3. Teil zitierten älteren Gesetze - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis. Im allgemeinen Verwaltungsrecht gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz mit seinen Regeln über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten. Im Steuerrecht existieren dagegen besondere Vorschriften nach der Abgabenordnung über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden. Diese beiden Korrektursysteme weichen sprachlich und systematisch erheblich voneinander ab. Sind diese unterschiedlichen Korrekturregeln gerechtfertigt? Welche materiellen Differenzen ergeben sich aus ihnen? Könnte man die Korrektur von Verwaltungsakten nicht mit Hilfe eines einheitlichen Korrektursystems bewältigen? Der Autor vergleicht in seiner Arbeit die beiden Korrektursysteme und arbeitet deren genaue Unterschiede heraus. Er geht der Frage nach, in welchen Fällen ein Bescheid wegen eines bestimmten Fehlers nach allgemeinem Verwaltungsrecht korrigiert werden kann, nach Steuerrecht dagegen Bestandskraft genießt - und umgekehrt. Er überprüft die Notwendigkeit dieser Differenzen und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich ungerechtfertigte Wertungsunterschiede zwischen beiden Rechtsgebieten beseitigen lassen. Dabei werden nicht nur Vorschläge zur Anpassung der Abgabenordnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz gemacht. Es werden auch Rechtsgedanken aus dem Steuerrecht herausgearbeitet, die dem allgemeinen Verwaltungsrecht bislang fremd sind, aber gleichwohl eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Rücknahme- und Widerrufsregeln wären. (Quelle: Verlag)
Verfasserangabe:
von Marcus Anrdt
Medienkennzeichen:
Hochschulschrift
Jahr:
1998
Verlag:
Berlin, Duncker u. Humblot
Aufsätze:
Zu diesem Aufsatz wechseln
opens in new tab
Diesen Link in neuem Tab öffnen
Mehr...
Systematik:
Suche nach dieser Systematik
QRL
Suche nach diesem Interessenskreis
ISBN:
3-428-09382-8
Beschreibung:
250 S.
Suche nach dieser Beteiligten Person
Fußnote:
Zugl.: Kiel, Univ., Diss., 1997
Mediengruppe:
MONO