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Behördliche Datenschutzbeauftragte und personeller Geheimschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Verfasser: Franck, Lorenz (Verfasser)
Jahr: 2021
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Die behördliche Eigenkontrolle im Hinblick auf den Datenschutz erfolgt durch entsprechend benannte Datenschutzbeauftragte. Für Datenverarbeitungen im Anwendungsbereich von Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-RL) sind deren Aufgaben und Rechtsstellung eingehend beschrieben. Die unionsrechtsfreie Sphäre wird demgegenüber eher stiefmütterlich behandelt. Gerade im Geheimschutzrecht ergeben sich einige Besonderheiten, welche bei der Datenschutzberatung und -kontrolle zu berücksichtigen sind.
(Quelle: Einleitung)

Details

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Verfasserangabe: Professor Dr. Lorenz Franck
Jahr: 2021
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Beschreibung: S. 430-436
Schlagwörter: Sicherheitsüberprüfung; Datenschutzbeauftragter
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Mediengruppe: Aufsatz