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Das neue Reiserecht
Die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie
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Bergmann, Stefanie (Verfasser)
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Jahr:
2018
Verlag:
München, C.H. Beck
Mediengruppe:
ONLINE
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Das neue Reiserecht im Überblick.
Grundlegend geändert
Die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie von 2015 durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 reformiert das Reiserecht in solchem Maße, dass es als »neues« Reiserecht bezeichnet werden kann. Das Werk deckt den entsprechend hohen Informationsbedarf bei Reiseanbietern, Reiseveranstaltern und den Reisenden selbst. Es erläutert u.a. neue Begrifflichkeiten und gibt eine Übersicht über die neuen formalen Anforderungen.
Die neue Rechtslage
Mit Wirkung vom 1. Juli 2018 werden die §§ 651a – 651m BGB und die BGB-InfoV durch die neuen §§ 651a – 651y BGB ersetzt. Zudem werden die Art. 46c EGBGB und Art. 250 – 253 EGBGB ergänzt. Art. 250 ff. EGBGB befassen sich mit den Informationspflichten.
Ziel der neuen Vorschriften ist eine Anpassung der rechtlichen Regelungen an die Gegebenheiten des Reisemarktes. Insbesondere gilt es, Regelungslücken für nur teilweise erfasste Buchungen von Reisen über das Internet zu schließen. Neu aufgenommen wurden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen.(Quelle: Beck-Verlag)
Verfasserangabe:
Bergmann
Medienkennzeichen:
Kommentar
Jahr:
2018
Verlag:
München, C.H. Beck
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ISBN:
978-3-406-72026-0
Beschreibung:
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Sprache:
Deutsch
Mediengruppe:
ONLINE