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Privilegierung zu wissenschaftlichen Zwecken

Die Datenschutz-Grundverordnung in Forschung und Lehre
Verfasser: Schwartmann, Rolf (Verfasser); Hermann, Maximilian (Verfasser)
Jahr: 2018
Forschung & Lehre; 2.
Mediengruppe: Aufsatz

Inhalt

Das Recht der DSGVO trifft Hochschulen in vollem Umfang, soweit sie Daten unabhängig von wissenschaftlichen Zwecken verarbeiten. Bei der Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben sind Hochschulen privilegiert. Die Gesetzgeber in Deutschland müssen entscheiden, inwieweit sie im Hochschulbereich Sonderregelungen für die Wissenschaft treffen, um die Öffnungsklausel Artikel 89 DSGVO auszufüllen. Das ist aber nicht zwingend. Die Zulässigkeit der Verarbeitung wird dann an den unspezifischen Vorgaben der DSGVO gemessen. Hochschulen müssen etablierte Prozesse auf datenschutzrechtliche Konformität hin überprüfen, denn die Organisation und Etablierung des Datenschutzmanagements im Wissenschaftsbereich hat nun einen sehr anspruchsvollen rechtlichen Rahmen. (Quelle: Verlag)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schwartmann, Rolf (Verfasser); Hermann, Maximilian (Verfasser)
Verfasserangabe: Rolf Schwartmann, Maximilian Hermann
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Forschung & Lehre; 2.
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Beschreibung: Heft 7, Seiten 578-580
Schlagwörter: Europäische Union: Datenschutzgrundverordnung; Hochschule; Forschung; Lehre; Verwaltung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Aufsatz