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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Heusch, Andreas
Jahr: 2003
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot
Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht; 936
Mediengruppe: MONO
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Inhalt

Inhalt: Einleitung - Erster Teil: Verfassungsrechtliche Grundlegung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht - Geltungsgrund und Voraussetzungen: Einführung: Aus der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Staatsorganisationsrecht - Begriff und Inhalt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - Die Voraussetzungen für eine Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Staatsorganisationsrecht - Zu den Voraussetzungen und Grenzen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Staatsorganisationsrecht im Einzelnen - Zweiter Teil: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsgefüge des Grundgesetzes. Detailanalyse einzelner Normen des Grundgesetzes: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Bundesstaat - Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab staatlicher Regelungen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung - Begrenzung der Kreditaufnahme nach Art. 115 Abs. 1 GG - Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Wahlprüfungs- und Parlamentsrecht - Schlussbetrachtung - Ergebnisse der Untersuchung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis. - Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat sich zu der maßgeblichen Schranke staatlicher Grundrechtseingriffe entwickelt. Seine Geltung im Staatsorganisationsrecht ist indes heftig umstritten. Im Schrifttum besteht eine starke Tendenz, seinen Anwendungsbereich auf das Staat-Bürger-Verhältnis zu begrenzen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt keine klare Linie erkennen. Die im Jahre 1990 im Kalkar-Urteil ausgesprochene kategorische Verbannung des Grundsatzes aus dem Staatsorganisationsrecht ist bisher nicht ausdrücklich aufgegeben, in späteren Entscheidungen jedoch relativiert worden. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach dem Geltungsgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach. Nach Diskussion der hierzu vertretenen Ansichten wird der eigene Ansatz entwickelt. Die Herleitung nimmt ihren Ausgang vom Vorrang, den sich die Verfassung selbst gegenüber jedem anderen innerstaatlichen Akt beimisst. Der Vorrang der Verfassung ist nur gewahrt, wenn auf Verfassungsebene getroffene Entscheidungen - unabhängig von ihrer subjektiv-rechtlichen Ausgestaltung - nicht zur beliebigen Disposition stehen. In näher zu bestimmenden Eingriffskonstellationen bietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch im Staatsorganisationsrecht den adäquaten Schutz gegen unzulässige, die vorrangige Verfassungsentscheidung nicht hinreichend achtende Maßnahmen. Im zweiten Teil der Untersuchung wird im Rahmen einer Detailanalyse einzelner Grundgesetznormen die konkrete Schutzfunktion des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dargestellt. Es zeigt sich, dass der Grundsatz als Kompetenzausübungsschranke in diesem Bereich nicht nur zu angemessenen Ergebnissen führt, sondern eine konsistente Argumentation ermöglicht. Insbesondere im Verhältnis zwischen Bund und Ländern sowie bei staatlichen Eingriffen gegenüber Gemeinden ist ihm ein weites Anwendungsfeld eröffnet. Schutzwirkungen entfaltet er auch im Haushaltsverfassungs-, Wahlprüfungs- und Parlamentsrecht. (Quelle: Verlag)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Heusch, Andreas
Verfasserangabe: Andreas Heusch
Medienkennzeichen: Hochschulschrift
Jahr: 2003
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot
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Systematik: Suche nach dieser Systematik QRB
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ISBN: 3-428-11190-7
Beschreibung: 256 S.
Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht; 936
Schlagwörter: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Staatsorganisationsrecht; Verhältnismäßigkeit
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Fußnote: Zugl.: Univ. Halle-Wittenberg, Diss., 2002
Mediengruppe: MONO