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Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 04.07.2022, 2 B 5/22
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Weiden, Klaus von der (Verfasser)
Jahr: 2022
Verlag: München, juris-Verlag
Reihe: juris PraxisReport Bundesverwaltungsgericht; 22
Mediengruppe: ONLINE
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Inhalt

Leitsätze
1. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst ist dann von dem Beamten auf Widerruf mit der Folge einer möglichen Rückforderung von Anwärterbezügen zu vertreten, wenn es auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Dies ist bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung nicht per se ausgeschlossen, sondern nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu prüfen.
2. Erfolglose Beschwerde einer Beamtin auf Widerruf gegen die Rückforderung von Anwärterbezügen, nachdem sie wegen mehrmaligen Konsums von Cannabis und ihres dienstlichen Verhaltens nach der festgestellten Verfehlung gegenüber Dienstvorgesetzten und Kollegen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Nichteignung entlassen wurde. (Quelle: juris)

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Weiden, Klaus von der (Verfasser)
Verfasserangabe: Klaus von der Weiden; Verein der Bundesrichter bei dem Bundesverwaltungsgericht e.V.
Jahr: 2022
Verlag: München, juris-Verlag
E-Medium: Zugriff nach Anmeldung opens in new tab
Systematik: Suche nach dieser Systematik juris
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Beschreibung: 1 Online-Ressource
Reihe: juris PraxisReport Bundesverwaltungsgericht; 22
Schlagwörter: Beamtenrecht; Beamtenverhältnis; Verwaltung; Charakter; Eignung; Entgelt; Rückforderung
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Verein der Bundesrichter bei dem Bundesverwaltungsgericht e.V. (Herausgeber)
Sprache: Deutsch
Mediengruppe: ONLINE